Allgemeine Geschäftsbedingungen der FlexCard GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und die
Erbringung von Dienstleistungen durch die FlexCard GmbH, im Folgenden
kurz FlexCard genannt. Sie gelten ausschließlich.
Allgemeine Bedingungen
§ 2 Anerkennen der Geschäftsbedingungen
Durch die Betätigung der "Anerkennen"-Schaltfläche akzeptiert der Kunde
die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FlexCard und verpflichtet sich,
diese zu beachten.
§ 3 Haftung
(1) FlexCard haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen,
jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(2) Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden
gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Bestimmung
unberührt.
(3) Die Haftung für von FlexCard zu vertretenden Verzug, anfängliches
Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung üblicherweise gerechnet werden mußte. Diese
Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn FlexCard eine vertragswesentliche
Pflicht fahrlässig verletzt.
§ 4 Datenschutz
Die von FlexCard im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen
personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung,
Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke
von FlexCard genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.
Verkauf
§ 5 Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt
(1) Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Ist
FlexCard bereit, das Angebot anzunehmen, so erfolgt dies durch
Auftragsbestätigung per E-Mail oder per postalischer Benachrichtigung.
(2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß-
und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen,
Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein
informatorischen Charakter. FlexCard übernimmt für die Richtigkeit
dieser Angaben keine Gewähr. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der
Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben
verbindlich.
§ 6 Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) FlexCard liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist
ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird FlexCard diesen Termin
nach bestem Vermögen einhalten. FlexCard ist berechtigt, in zumutbarem
Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
(2) Ist FlexCard aufgrund von bei FlexCard bzw. deren Lieferanten
eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen,
behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes
oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende
Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen
entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger
als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag
zurücktreten.
(3) Ist FlexCard mit einer Lieferung in Verzug, muß der Kunde FlexCard
zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.
(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald FlexCard bzw. deren
Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die
Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die
Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 7 Verzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Verzug,
so ist FlexCard berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Kann FlexCard einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist FlexCard
berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Kosten
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt per Bankeinzug. Wird aufgrund
besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
flexcard.de anerkannt sind.
(3) Übt der Kunde ein ihm gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes zustehendes
Widerrufsrecht aus, so hat er bei einer Bestellung bis zu einem Betrag
von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei
denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) FlexCard behält sich das Eigentum an allen von ihr ausgelieferten
Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem
Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die FlexCard gegen den
Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Waren
nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vor Übergang
des Eigentums wird der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FlexCard verfügen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes,
hat der Kunde FlexCard dies sofort schriftlich mitzuteilen und den
Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von FlexCard
hinzuweisen.
(2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages -
und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist FlexCard
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
§ 10 Gewährleistung
(1) FlexCard gewährleistet, daß die gelieferte Ware nicht mit Mängeln
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit,
beispielsweise bei handelsüblichen oder geringen, technisch nicht
vermeidbaren Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung,
Gewicht oder Design, bleibt außer Betracht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der
Übergabe der Ware an den Kunden. Etwaige Mängel sind vom Kunden FlexCard
schriftlich mitzuteilen.
(3) Liegt ein von FlexCard zu vertretender Mangel vor, so ist FlexCard
nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Gelingt ein erster Nachbesserungsversuch innerhalb
angemessener Frist nicht und schlägt auch ein weiterer
Nachbesserungsversuch fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und wegen
sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern
nicht in § 4 eine anderweitige Regelung vorgesehen ist.
Schlußbestimmungen
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner
vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu
ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am
besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von FlexCard in Hamburg.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechtes handelt, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.
§ 13 Recht der Bundesrepublik Deutschland
Sämtliche von FlexCard mit seinen Kunden geschlossene Rechtsgeschäfte
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
UN-Übereinkommens über den Kauf beweglicher Sachen.