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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FlexCard GmbH


§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die FlexCard GmbH, im Folgenden kurz FlexCard genannt. Sie gelten ausschließlich.

Allgemeine Bedingungen

§ 2 Anerkennen der Geschäftsbedingungen
Durch die Betätigung der "Anerkennen"-Schaltfläche akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FlexCard und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§ 3 Haftung
(1) FlexCard haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(2) Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt.
(3) Die Haftung für von FlexCard zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung üblicherweise gerechnet werden mußte. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn FlexCard eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.

§ 4 Datenschutz
Die von FlexCard im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke von FlexCard genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.

Verkauf

§ 5 Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt
(1) Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Ist FlexCard bereit, das Angebot anzunehmen, so erfolgt dies durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder per postalischer Benachrichtigung.
(2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. FlexCard übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich.

§ 6 Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) FlexCard liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird FlexCard diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. FlexCard ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
(2) Ist FlexCard aufgrund von bei FlexCard bzw. deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ist FlexCard mit einer Lieferung in Verzug, muß der Kunde FlexCard zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.
(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald FlexCard bzw. deren Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Verzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Verzug, so ist FlexCard berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Kann FlexCard einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist FlexCard berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Kosten
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt per Bankeinzug. Wird aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von flexcard.de anerkannt sind.
(3) Übt der Kunde ein ihm gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes zustehendes Widerrufsrecht aus, so hat er bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) FlexCard behält sich das Eigentum an allen von ihr ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die FlexCard gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Waren nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FlexCard verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Kunde FlexCard dies sofort schriftlich mitzuteilen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von FlexCard hinzuweisen.
(2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist FlexCard berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

§ 10 Gewährleistung
(1) FlexCard gewährleistet, daß die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, beispielsweise bei handelsüblichen oder geringen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design, bleibt außer Betracht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Etwaige Mängel sind vom Kunden FlexCard schriftlich mitzuteilen.
(3) Liegt ein von FlexCard zu vertretender Mangel vor, so ist FlexCard nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt ein erster Nachbesserungsversuch innerhalb angemessener Frist nicht und schlägt auch ein weiterer Nachbesserungsversuch fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern nicht in § 4 eine anderweitige Regelung vorgesehen ist.

Schlußbestimmungen

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von FlexCard in Hamburg.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 13 Recht der Bundesrepublik Deutschland
Sämtliche von FlexCard mit seinen Kunden geschlossene Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den Kauf beweglicher Sachen.